Neustarthilfe Plus: Neues Hilfspaket für Soloselbstständige und Unternehmen

Die von der Regierung beschlossene Neustarthilfe Plus wurde für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften auf maximal 4.500 € und für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auf 18.000 € im gesamten Bezugszeitraum erhöht. Die Hilfe wird als Vorschuss für die Monate Juli bis September ausgezahlt. Der Direktantrag der Hilfe kann bis 31. Oktober 2021 nur im eigenen Namen beantragt werden. Mit Hilfe des ELSTER Zertifikats können natürliche Personen unter direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de den entsprechenden Antrag stellen. Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften erfolgt diese Möglichkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Was ändert sich im Vergleich zur bisherigen Neustarthilfe? Änderungen und Erweiterungen auf einen Blick:

  • Förderzeitraum 1. Juli bis 30. September 2021 (drei- statt sechsmonatiger Referenzumsatz)
  • Erhöhung des Vorschusses (Betriebskostenpauschale) auf 1.500 Euro pro Monat (vorher 1.250 Euro) bzw. bis zu 4.500 Euro für Juli bis September 2021 (bis zu 6.000 Euro pro Monat im Vergleich zu 5.000 Euro pro Monat bzw. maximal 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften)

Informationen „Neustarthilfe Plus“

FAQ zur „Neustarthilfe Plus“