fHU: New association welcomes members

On July 23, the “FHU e.V.i.G.” association was founded in Cologne. Since then, the infrastructure has been built up: The website shows the HU initiative to the outside world and displays the entire set of rules of the new association. Now we can get started!

Am 23. Juli wurde in Köln der Verein „FHU e.V.i.G.“ (Freiwillige Hinterbliebenenunterstützung) gegründet. Er wartet noch auf die Eintragung im Vereinsregister und trägt daher das Kürzel „i.G.“ für „in Gründung“. Seitdem wurde die Infrastruktur aufgebaut: Die Website zeigt die HU-Initiative nach außen hin und bietet mit der Satzung, der Unterstützungsordnung und Beitragsordnung das gesamte Regelwerk des neuen Vereins. Auch ist die Vereinssoftware zur Verwaltung der Mitglieder inzwischen weitgehend eingerichtet, der Mitgliedsantrag entwickelt. Jetzt kann es losgehen!

Teilnehmen? Dann Mitgliedsantrag ausfüllen!

Wer an der neuen freiwilligen Hinterbliebenenunterstützung teilnehmen möchte, muss Mitglied im neuen Verein werden und dazu den Online-Mitgliedsantrag des fHU ausfüllen. Dieser Schritt ist auch für all jene notwendig, die an der bisherigen HU teilgenommen hatten. Viele VDT-Mitglieder haben inzwischen ihre Zustimmung gegeben, dass wir einen Datenaustausch zwischen VDT und fHU vornehmen dürfen. Dadurch kann der fHU direkt auf die Ehemaligen zugehen und ihnen den Link zum Antrag zuschicken.

Was macht der fHU?

Viele kennen noch die Hinterbliebenenunterstützung des VDT: Mitglieder zahlten nach dem Tod eines Kollegen eine kleine finanzielle Unterstützung an dessen Hinterbliebene. Genauso wichtig wie die finanzielle Hilfe war den Hinterbliebenen oft die Anteilnahme und die Wertschätzung der Berufskollegen. Das hat ihnen Trost in der schweren Lebenssituation gespendet.

Nach mehreren gesetzlichen Änderungen in den letzten Jahren war allerdings ein rechtlich gesicherter Rahmen für diese solidarische Einrichtung in der bekannten Form nicht mehr gegeben. Deshalb hatte der VDT-Vorstand die HU zum Ende des Jahres 2023 eingestellt. Mit dem fHU gibt es nun eine Lösung, wie diese schöne Tradition fortgeführt werden kann.

So geht’s:

Wenn man den Mitgliedsantrag des fHU ausfüllt, kann man ein oder zwei Personen angeben, die die Mitglieder im Falle des eigenen Todes einmalig unterstützen sollen. Der fHU erhebt eine kleine Aufnahmegebühr, um die Startkosten decken zu können.

Sobald gemeldet wird, dass eines der fHU-Mitglieder verstorben ist, sammelt der Verein bei allen Mitgliedern einen kleinen Unterstützungsbeitrag ein. Dieser liegt bei 10 € beziehungsweise 5 € (für Studierende).

Die Person, die als erste Berechtigte genannt wurde, bekommt diesen Betrag ausbezahlt. Ganz ohne Abzüge und vollkommen unbürokratisch. In dem Fall, dass der oder die erste Berechtigte nicht auffindbar ist, wendet sich der fHU an die zweitgenannte berechtigte Person.

Die Verwaltungskosten sollen über Sponsoring so niedrig wie möglich halten. Der VDT unterstützt den fHU bereits als Fördermitglied und stellt beispielsweise die Domain https://hu-verein.de zur Verfügung. Nur bei Bedarf wird der fHU einen jährlicher Beitrag von 10€ erheben, falls keine weiteren Fördermitglieder gefunden werden.

Weiterführende Links:

Webseite des fHU

Online-Mitgliedsantrag des fHU

Info über den fHU im VDT-Magazin

Info über die Vereinsgründung