Zukünftig flexibler funken ohne Gebühren und Beantragung.
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Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, auf die bisher angefallenen Gebühren für die Nutzung der Funkfrequenzen zwischen 470 bis 608 MHz und 614 bis 694 MHz in Zusammenhang mit kulturellen Veranstaltungen zukünftig zu verzichten. So müssen seit dem 8. April 2020 Funkstrecken in den jeweiligen Bereichen (beispielsweise bei Konzerten) auch nicht länger im Vorfeld beantragt werden. Die Allgemeinzuteilung gilt laut offizieller Bekanntmachung zunächst bis zum 31.12.2030.
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