Urteil: Faires Elterngeld für Mütter in branchenüblichen Zeitverträgen

Anlässlich des Weltfrauentags freuen wir uns, eine verhalten positive Meldung zum Thema Gleichstellung weitergeben zu können: Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen entschied zugunsten der Klage einer Kameraassistentin, der wegen schwangerschaftsbedingt fehlender Einkünfte das Elterngeld verwehrt wurde. In diesem Zusammenhang deckte das LSG eine Lücke in den Bundes- und Landesgesetzen auf. In Zusammenhang der auch in der Tonbranche üblichen Zeitverträgen übersah der Gesetzgeber laut LSG den Fall von abhängigen Kettenbeschäftigungen. Im oben genannten Beispiel verhielt es sich so, dass die Klägerin „wegen der körperlichen Belastungen während der Schwangerschaft nicht arbeiten dürfe. Denn bei der Arbeit gebe es neben Tragebelastungen beim Umbau von Kamera und Stativ auch Nachtarbeit und tägliche Arbeitszeiten bis zu 13 Stunden.“ Das nach Befinden des Gerichts besondere gesundheitliche Risiko Schwangerer dürfe ihnen bei der Berechnung des Elterngeldes nicht zum Nachteil gereichen. Die Sozialrichter entschieden daher, dass die gesetzlichen Krankheitsregelungen analog für die fünf Monate ohne Einkommen angewandt werden müssten. Bei der Berechnung des Elterngeldes auf Basis des Durchschnittseinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes kennt das Gesetz nämlich Ausnahmen, etwa für schwangerschaftsbedingte Krankheiten sowie für Zeiten, in denen Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für ein älteres Kind gezahlt wurde.

Wir wünschen allen betroffenen (werdenden) Müttern unserer Branche, dass sie nach diesem Urteil die ihnen zustehenden Zahlungen geltend machen können! Übrigens hatten die Väter dieses Problem nie, da sie während der Schwangerschaft der werdenden Mutter uneingeschränkt weiter arbeiten konnten. Wäre also der Vater des zu dem oben genannten Fall gehörenden Kindes in Elternzeit gegangen, dann wäre es nie zu diesem Urteil gekommen ;-)

https://landessozialgericht.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/lsg-schliesst-gesetzeslucke-bei-elterngeld-208354.html