Eine Altersvorsorge, die sich dem Beruf anpasst
Pensionskasse Rundfunk für Freelancer in Film und Ton
Text: Ulrike Schmid Bilder: Pensionskasse Rundfunk
Text: Ulrike Schmid Bilder: Pensionskasse Rundfunk
In der Ton- und Filmbranche ist kein Tag wie der andere: projektbezogene Arbeit, lange Arbeitstage, unregelmäßige Aufträge und schwankende Honorare gehören zum Alltag. Doch was bedeutet diese Dynamik für die Altersvorsorge? Hier kommt die Pensionskasse Rundfunk (PKR) ins Spiel – eine Lösung, die speziell für die Bedürfnisse der Freien, festen Freien und befristet Beschäftigten in der Film-, Funk- und Fernsehbranche entwickelt wurde.
Altersvorsorge sollte zum Beruf passen – nicht umgekehrt. Aus diesem Grund richten sich die Beiträge der PKR im Gegensatz zu anderen Vorsorgemodellen flexibel nach dem Einkommen des einzelnen Versicherten (PKR-Mitglieds). Mitglieder zahlen dabei mindestens 4 % ihres Honorars ein, können diesen Betrag jedoch freiwillig auf 7 % erhöhen. Auftraggebende – alle öffentlich-rechtlichen Sender, Netflix und rund 500 weitere Produktionsunternehmen – verdoppeln diesen Beitrag mit einem Zuschuss von mindestens 4 %. Wer nicht anderweitig sozialversichert ist (wie etwa über die KSK), zahlt selbst 7 % und erhält von den Auftraggebenden weitere 7 % als Zuschuss. Für Phasen, in denen keine Honorare eingenommen werden, werden somit auch keine Beiträge fällig.
Bei der Auszahlung haben Mitglieder die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente inklusive der Option, Hinterbliebene abzusichern, oder einer Einmalauszahlung. Der Rentenbeginn lässt sich individuell zwischen dem 62. oder 70. Lebensjahr bestimmen.
In der Regel führen Auftraggebende für die beauftragten Freien automatisch alle Beiträge – den Auftraggebendenzuschuss und den Eigenbetrag der Versicherten – an die PKR ab. Filmschaffende müssen beispielsweise bei Vertragsunterzeichnung oder Projektbeginn lediglich ihre PKR-Mitgliedschaft oder die entsprechende Mitgliedsnummer mitteilen. Bei der Rechnungsstellung werden die anteiligen PKR-Beiträge mit aufgeführt. Dies bedeutet für PKR-Mitglieder auch keinen Wettbewerbsnachteil, da die Produktionsfirmen den entsprechenden Zuschuss von den Sendern oder Unternehmen wie Netflix (in der Rolle des eigentlichen Auftraggebenden) erstattet bekommen.
Auch im Falle einer Elternzeit oder der Ausübung branchenfremder Tätigkeiten sowie bei Auftragsflauten bietet die PKR flexible Lösungen. Mitglieder können in einen beitragsfreien Status, eine sogenannte passive Mitgliedschaft, wechseln. Dabei bleiben bereits erworbene Ansprüche vollständig erhalten und werden fortlaufend verzinst. Alternativ lässt sich die aktive Mitgliedschaft auch durch eine Einzahlung von mindestens 490 Euro im Jahr auf das eigene Versicherungskonto aufrechterhalten.
Ein weiterer Vorteil der PKR ist ihre genossenschaftsähnliche Struktur. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit werden Transparenz und Mitbestimmung bei der PKR großgeschrieben. Versicherte und Arbeitgebende wachen in zwei paritätisch besetzten Gremien gemeinsam über das Wohl der PKR: Aufsichtsrat und Mitgliedervertretung. Das heißt, Versicherte und Arbeitgebende haben gemeinsam Einfluss auf die Geschicke der Kasse und entscheiden z. B. über Satzungsänderungen oder die Verwendung der Überschüsse.
Zudem gibt es bei der PKR weder Provisionszahlungen noch hohe Verwaltungskosten. Dadurch fließen die Beiträge direkt in die persönliche Vorsorge.
Mit ihrem individuellen Konzept bietet die PKR eine Vorsorgelösung, die in ihrer Form ideal auf die Bedürfnisse der Branche zugeschnitten ist.
Aus der Pro-Audio-Perspektive sind das Konzept der PKR und die damit verbundenen Absicherungsmöglichkeiten über die Hauptträgerschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einzigartig. Perspektivisch wird der Kreis derer, die von der PKR profitieren, ausgeweitet. Ab Mai profitieren auch Filmschaffende, die für private Fernsehsender, Streaminganbieter oder Kinoproduktionen arbeiten, von der Regelung. Voraussetzung ist, dass sie – zumindest so lange der Tarifvertrag noch nicht für allgemeinverbindlich erklärt wird – für ein tarifgebundenes Produktionsunternehmen befristet beschäftigt sind.
Allen anderen Freiberuflichen der Filmtonbranche ist eine solche Zusatzabsicherung verwehrt. Allein die Existenz der PKR zeigt, wie wichtig eine entsprechende Lösung auch für andere Zielgruppen wäre. Es bleibt zu hoffen, dass politische Bemühungen erfolgreich sind, um die freien Berufe besser abzusichern, steuerlich gleichzustellen und damit insgesamt aus der prekären Ecke zu heben.