Schallpegelmessung (aus dem SQQ7-Curriculum der DEAplus)
Der Beitrag mit Fokus auf Schallpegelmessung ordnet sich in den Bereich 3.4 Gehör, Gehörgefährdung und Prävention des SQQ7 ein. Konkret geht es um diese Thematik:
Moderne Beschallungsanlagen können heute extrem hohe Schallpegel produzieren. Um die Zuhörer bei einer elektroakustisch verstärkten Veranstaltung vor zu hohen Schalldrücken zu schützen, wurde vor ca. 20 Jahren die DIN-Norm 15905-5 «Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallung» aufgesetzt. Diese DIN-Norm regelt, wie Schallpegel bei Veranstaltungen gemessen und dokumentiert werden. Außerdem schreibt sie Richtwerte für Schallpegel vor, die bei einer Veranstaltung nicht überschritten werden dürfen.
Bei Einhaltung der DIN-Norm erhält der Veranstalter Rechtssicherheit, um eventuelle Zuschauerklagen wegen Beeinträchtigung des Hörvermögens abwehren zu können. Falls der Veranstalter jedoch keine Messung durchführt und es zu einer Zuschauerklage kommt, dann obliegt es dem Veranstalter zu beweisen, dass er die Richtwerte, die in DIN 15905-5 genannt werden, eingehalten hat. Da er das durch ein fehlendes Messprotokoll nicht belegen kann, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass er zivilrechtlich zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt wird.
Seit Juli 2022 ist eine neue Ausgabe der DIN 15905-5 auf dem Markt, welche die wesentlichen Eckpunkte der bisherigen Fassung übernommen hat. In diesem Vortrag gehen wir auf die aktualisierte Fassung der DIN 15905-5 ein und schauen uns die Praxis der Schallpegelmessung von Veranstaltungen in Deutschland an.
Referent: Andreas Ederhof, DEAplus