Das zweite Überbrückungshilfepaket kann ab sofort beantragt werden

Das BMWi gibt angesichts der zweiten SARS-Cov-2-Welle den Startschuss für die Beantragung der Überbrückungshilfe II. Die auf dem ersten Paket aufbauenede Finanzhilfe soll Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern durch das letzte Drittel des Jahres 2020 (September bis Dezember) und die zweite Pandemiewelle bringen. Dafür wurden einige Stellschrauben des vorausgegagenen Pakets noch einmal überarbeitet. Die Überbrückungshilfe II kann ab heute über die jeweiligen Länder beantragt werden.

Anbei die aktuellen Rahmenbedingungen der Bundesregierung/des Wirtschaftsministeriums:

  • Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder

    - einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder

    - einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.

  • Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.
  • Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet

    - 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten),

    - 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten) und

    - 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch).

  • Die Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten wird auf 20 Prozent erhöht.
  • Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

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