Neue Gagenempfehlung für Filmtonschaffende

Die Berufsvereinigung Filmton, deren Mitgliedschaft sich im Bereich des Referats Film-Fernsehen stark überschneidet, hat für alle Filmschaffende neue Preisrichtlinien veröffentlicht. Diese Empfehlungen dienen gerade im stark abgegrenzten Filmton-Umfeld dazu, dass sich die Filmschaffenden nicht ungesund unterbieten. In dieser Hinsicht sind die Empfehlungen auch für Tonschaffende außerhalb des Filmtons als Orientierung interessant.

Auf der Webseite der bvft heißt es dazu: „Die Gagenempfehlungen stellen Mindestgagen für projektweise beschäftigte Filmtonschaffende dar, gestaffelt nach Art der Produktion und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, dem Genre und der Tätigkeit des Filmtonschaffenden. Sie beziehen sich nur auf die Arbeitsleistung und enthalten keine Gerätevermietung oder Studiomiete. Auch die Vergütung für eine Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten ist darin nicht enthalten. Die individuellen Gagenvereinbarungen sollen je nach den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Filmproduktion, Berufserfahrung und Qualifikation angemessen über der Mindestgage liegen.“