Bundeskabinett billigt Gesetzentwurf von Minister Heil

Das Bundeskabinett hat am 12. Mai 2021 einen Gesetzesvorschlag von Arbeitsminister Heil gebilligt. Darin wird festgelegt, dass in der Künstlersozialversicherung versicherte Künstler*innen pandemiebedingt einen nicht-künstlerischen Nebenjob annehmen dürfen, ohne dadurch ihren Versicherungsschutz zu verlieren. Die Zuverdienstgrenze für nicht-künstlerische Tätigkeiten wurde damit für alle KSK-Versicherten auf 1.300 Euro pro Monat angehoben. Leider gilt diese Regelung nur bis zum Jahresende. Gleichzeitig werden für das Folgejahr 2022 stabile Abgabesätze auf Basis entsprechender Bundeszuschüsse an die KSK garantiert. Der Deutsche Kulturrat lobt diesen wichtigen und notwendigen Schritt.

Viele VDT-Mitglieder und Tonmeister*innen allgemein sind über die Künstlersozialkasse versichert und damit von dieser neuen Regelung betroffen. Sie dürfen nun ihre pandemiebedingt entfallenen Aufträge und das dadurch fehlende Einkommen durch temporäre Nebenjobs kompensieren, ohne ihren KSK-Status zu gefährden.

Meldung des Kulturrats vom 12.05.2021