Block 1
In der zweiten Julihälfte ist die Gründungssitzung eines neuen Vereins geplant. Wenn diese Ausgabe vorliegt, befindet sich die neue Freiwillige Hinterbliebenenunterstützung für Mitglieder des VDT bereits in Gründung und wird – je nach Schnelligkeit des Vereinsregisteramtes – innerhalb der nächsten Wochen eingetragen. In Kurzform wird er FHU e. V. heißen und über die Domain https://hu-verein.de erreichbar sein.
Der neue Verein
Die einzige Aufgabe dieses Vereins besteht darin, „als freiwillige und unabhängige Solidargemeinschaft von im Verband Deutscher Tonmeister e. V. organisierten Tonschaffenden im Falle des Ablebens eines Mitglieds dessen von ihm benannten Hinterbliebenen in einem Umlageverfahren eine finanzielle Zuwendung zukommen zu lassen“, wie es in der Satzung heißt.
Die Gründung wurde durch das große Engagement von Mitgliedern möglich, insbesondere von Peter Isajczuk, Juan Romero, Jörg Seemann und Franz Werner, die sich zusammen mit unserem Rechtsanwalt Tobias Könemann in vielen Online-Terminen Gedanken über die Satzung, die allgemeinen Bedingungen und auch über die Rechtsform gemacht haben. Die Fragen waren vielfältig: Wie schreibt man eine Satzung, die eine rechtskonforme Umsetzung der HU auch in Zukunft sichert? Welche Bank bietet ein günstiges Vereinskonto, das auch ein Vier-Augen-Prinzip ermöglicht? Wer darf Mitglied des neuen Vereins werden? Wo ist der Vereinssitz, wenn der Verein überregional agiert? Wie kann man auch Mitgliedern mit Schweizer Bankverbindung, deren Überweisung mehr Gebühren als den jeweiligen HU-Beitrag gekostet hatte, wieder einen günstigen Eintritt in die HU ermöglichen? Auf diese Fragen gibt es jetzt Antworten. Sie manifestieren sich in der Satzung, der Beitragsordnung, der Unterstützungsordnung und der Beitrittserklärung. Diese Dokumente sind derzeit in Prüfung beim Vereinsregister und werden veröffentlicht, sobald wir grünes Licht erhalten.
Unterschied zur bisherigen HU
Durch die Gründung des neuen Vereins gibt es ein Regelwerk, das in der eher formlos gestalteten HU nie bestanden hatte. Kritische Punkte waren auch die kostenfreie Nutzung der VDT-Infrastruktur, der Geschäftsstelle, des Kontos. Der neue Verein hat nun seine eigene Infrastruktur, sein eigenes Konto und wird rein ehrenamtlich geleitet. Dennoch unterstützt der VDT den FHU e. V. in der Funktion eines Fördermitglieds. Dazu heißt es in der Satzung: „Neben den ordentlichen Mitgliedern können auch natürliche oder juristische Personen, die den Vereinszweck auf Dauer unterstützen wollen, als Fördermitglieder aufgenommen werden.“ So wird es beispielsweise möglich, dass der VDT die Domain für den neuen Verein zur Verfügung stellt.
Wie geht es weiter?
All jene VDT-Mitglieder, die bisher an der HU teilgenommen haben, werden von uns direkt angeschrieben. Sie können sofort nach ihrer Eintragung Mitglied werden. Zusätzlich zu den bisherigen HU-Mitgliedern wünscht sich das Team des FHU e. V., dass sich weitere Mitglieder für diese Initiative finden. So soll beispielsweise jedes VDT-Neumitglied explizit auf die Möglichkeit einer Mitgliedschaft im neuen Verein hingewiesen werden – je mehr Beteiligte, desto höher die Ausschüttung für die Hinterbliebenen.
Wer Mitglied des FHU e. V. werden möchte, muss den Mitgliedsantrag ausfüllen und einen einmaligen Aufnahmebeitrag in Höhe von 10 € bezahlen. Es ist geplant, dass die laufenden Kosten des Vereins größtenteils über Fördermitglieder gedeckt werden. Zusätzlich wird ein jährlicher Beitrag in Höhe von weiteren 10 € erhoben. Dem Team war es wichtig, diese laufenden Kosten für alle Beteiligten so niedrig wie möglich zu halten. Wenn genügend Fördermitglieder gefunden werden, kann der jährliche Mitgliedsbeitrag auch ausgesetzt werden. All diese Kostenpunkte können von der Mitgliederversammlung des FHU e. V. neu beschlossen werden.
Die Gründungsmitglieder und der Vorstand des FHU e. V. freuen sich auf eine gemeinsame Zukunft mit möglichst vielen Mitgliedern!