Only German: EU Regulation 883/2004 for A1 Certificate

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Haben Sie schon einmal von der EU-Verordnung 883/2004 gehört? Sie ist schon alt, wird aber erst seit neuestem wirklich stark kontrolliert. Und sie betrifft uns alle. Denn wann immer jemand auf eine Dienstreise ins Ausland aufbricht, muss eine so genannte A1-Bescheinigung mit im Gepäck sein. Ist sie dies nicht und man wird kontrolliert, so sind irrwitzige Strafzahlungen fällig. Denn das A1-Dokument bescheinigt, welches Sozialsystem in der EU für einen Versicherten zuständig ist.
Wenn Sie auf internationale Kongresse und Messen fahren oder Kunden im Ausland besuchen, dann sollten Sie vorab unbedingt nach dem Schlagwort "A1-Bescheinigung" im Web suchen und sich in die Thematik einarbeiten.