19th December 2020
11:00
ZOOM

Einladung zur Mitgliederversammlung

Der VDT lädt alle Mitglieder herzlich zu seiner Mitgliederversammlung 2020 ein. Anders als sonst üblich, wird sie nicht als Präsenzveranstaltung, sondern virtuell als Online-Konferenz stattfinden. Das ist durch das Corona-Abmilderungsgesetz(1) vom 28. März 2020 ermöglicht worden und wir machen gerne davon Gebrauch.

Die Online-Mitgliederversammlung findet statt am

Samstag, 19. Dezember 2020, von 11:00 bis ca. 13:00 Uhr

Wir werden die Möglichkeit bereitstellen, Fragen und Diskussionsbeiträge per Online-Chat einzubringen.

Wir bitten alle Mitglieder, die an der Mitgliederversammlung teilnehmen wollen, sich unter Nennung des vollständigen Namens und einer Kontakt-Telefonnummer für Rückfragen anzumelden. Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen!

Alle Mitglieder werden am 19. November per Email zu der MV eingeladen. Der Email hängen die vorläufige Tagesordnung sowie der VDT-Kassenbericht des Jahres 2019 an. Einige wenige langjährige Mitglieder haben keine Email-Adresse zur Verfügung. Sie werden per Brief mit der Einladung samt Tagesordnung und Kassenbericht versorgt (20. November Poststempel).

Hier die vorläufige Tagesordnung der Versammlung:

  • TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestimmung des Protokollführers, Änderungsanträge zur Tagesordnung
  • TOP 2: Bericht des Präsidenten und des VDT-Vorstands
  • TOP 3: Bericht aus der Geschäftsstelle des VDT
  • TOP 4: Kassenbericht und Kassenprüfung für 2019
  • TOP 5: Entlastung des Vorstands für 2019
  • TOP 6: Bestimmung der Kassenprüfer für 2020
  • TOP 7: Abstimmung über Umstellung auf jährliche Zahlweise als Standard
  • TOP 8: Bericht aus den Referaten und Regionalgruppen
  • TOP 9: Vorstellung des Wirtschaftsplans für 2021
  • TOP 10: Verschiedenes

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1: „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-, und Strafverfahrensrecht“ (Corona-Abmilderungsgesetz). Artikel 2 umfasst das „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“.Gemäß Artikel 2 § 5 Abs. 2 ist geregelt, dass die Online-Mitgliederversammlung der Präsenzversammlung gleichgestellt wird, auch wenn dies nicht in der Satzung geregelt ist.