29th July – 26th August 2020

Mitgliederabstimmung: Umschreibung des Vereinssitzes

Nach fast drei Jahrzehnten Nutzungsdauer trennt sich der VDT Ende August endgültig von den Räumlichkeiten in Bergisch Gladbach. Inzwischen hat sich der Vereinssitz in zentraler Lage am Friesenplatz in Köln für das heutige Leitungsteam und auch für alle Gäste etabliert.

Der Ort des Vereinssitzes muss laut Vereinsrecht in der Satzung eingetragen sein. Daher wollen wir nun eine Satzungsänderung veranlassen, bei der wir den Vereinssitz von Bergisch Gladbach nach Köln ändern. Satzungsänderungen, auch wenn sie nur solche Formalien umfassen, sind von der Mitgliedschaft zu beschließen. Unsere Wahlordnung sieht dafür die elektronische Mitgliederbefragung vor. Alle wahlberechtigten Mitglieder können im Zeitraum vom 29. Juli bis zum 26. August um 24:00 Uhr ihre Stimme zu dieser Frage abgeben. Die dazu notwenige Email wird von unserem Rechtsanwalt am 29. Juli verschickt. Ganz wichtig: Diese Umfrage-Email kann nur einmal automatisch aus dem Umfrage-System verschickt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass jedes Mitglied tatsächlich nur eine Stimme abgeben kann. Die Umfrage wird wie üblich mit dem Tool „Umfrageonline.com“ durchgeführt.

Die wenigen langjährigen Mitglieder, die keine Email-Adresse in unserer Mitgliedsverwaltung hinterlegt haben, werden per Brief zur Teilnahme aufgefordert.

Der laut Satzung vorgeschriebene dreiköpfige Wahlausschuss besteht aus Tobias Könemann (Rechtsanwalt), Christopher Sauder Engeler (Vorstand) sowie Stefani Renner (Geschäftsführung). Allgemeine Fragen zur Abstimmung beantwortet auch die , die im Zweifel Ihre Anfrage an den Wahlausschuss weiterleitet.

Wenn wir schon den Aufwand einer Umfrage und anschließender Satzungsänderung machen, wollen wir gerne noch eine zweite Frage klären, die uns schon geraume Zeit beschäftigt. Und zwar sind unsere Kündigungsfristen momentan extrem offen formuliert. Ein Mitglied kündigt mit drei Monaten Vorlauf, aber zu jedem beliebigen Zeitpunkt. Für uns in der Geschäftsstelle bedeutet dies bei den – glücklicherweise seltenen – Kündigungen, dass wir jedes Mal einen individuellen Restbetrag errechnen und einziehen müssen. Das ist ein Aufwand, der häufig mehr Arbeitskraft kostet, als der einzuziehende Restbeitrag beträgt (zum Beispiel bei der Kündigung des günstigen Studierenden- und Auszubildenden- oder Rentnertarifs). Unser Vorschlag ist, dass wir Kündigungen wie allgemein üblich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende festlegen.

Wir haben zur besseren Übersicht die heute gültige Satzung mit der nach den geplanten Änderungen gültigen Fassung in einem PDF gegenübergestellt, das für eingeloggte Mitglieder in MyVDT unter dem Menüpunkt Download/Verschiedenes hinterlegt ist.

Die eine Satzungsänderung (Vereinssitz) ist wirklich notwendig, die andere (Kündigungszeitraum) hilfreich. Wir haben beide Fragen in unserer Mitgliederumfrage so gestellt, dass wir sie notfalls bei entsprechendem Abstimmungsergebnis auch unabhängig voneinander abändern lassen können.